Glossar
Glossar zur Bürgerbeteiligung
Verständliche Definitionen der Begriffe, mit denen Planungs-, Design- und Ingenieurbüros die Öffentlichkeit beteiligen — von der Bauleitplanung über das Beteiligungsverfahren bis zur Planungswerkstatt.
Grundlagen
BürgerbeteiligungBürgerbeteiligung bezeichnet die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern in Planungs-, Bau- und Entscheidungsprozesse, die ihr Lebensumfeld betreffen. Sie reicht von der reinen Information über die Konsultation bis zur aktiven Mitgestaltung und ist in vielen Planungsverfahren – etwa in der Bauleitplanung – gesetzlich vorgeschrieben.ÖffentlichkeitsbeteiligungÖffentlichkeitsbeteiligung ist der Oberbegriff für die Einbindung der Öffentlichkeit in Planungs-, Zulassungs- und Entscheidungsverfahren. Anders als die auf einzelne Bürger fokussierte Bürgerbeteiligung umfasst sie ausdrücklich auch Verbände, Initiativen und betroffene Gruppen und ist in Planungs- und Umweltrecht vielfach verankert.Stakeholder-BeteiligungStakeholder-Beteiligung ist die gezielte Identifikation, Information und Einbindung der Personen und Gruppen, die ein Interesse an einem Vorhaben haben oder davon betroffen sind. In der Planung zählen dazu Anwohner, Unternehmen, Behörden, Verbände und politische Entscheidungsträger.
Verfahren
BeteiligungsverfahrenEin Beteiligungsverfahren ist der strukturierte Ablauf, in dem die Öffentlichkeit an einer Planung oder Entscheidung mitwirkt – von der Ankündigung über die Eingabe von Hinweisen bis zur Auswertung und Rückmeldung. Es kann formell (gesetzlich geregelt) oder informell (freiwillig) sein.Frühzeitige BeteiligungDie frühzeitige Beteiligung ist der erste formelle Beteiligungsschritt in der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Die Öffentlichkeit wird möglichst früh über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie wesentliche Alternativen informiert und erhält Gelegenheit zur Äußerung – noch bevor ein ausgearbeiteter Entwurf vorliegt.Öffentliche AuslegungDie öffentliche Auslegung (Offenlage) ist der formelle Beteiligungsschritt nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), bei dem der ausgearbeitete Entwurf eines Bauleitplans mit Begründung für mindestens einen Monat öffentlich einsehbar ist. In dieser Frist kann jede Person Stellungnahmen abgeben, die anschließend in die Abwägung einfließen.
Planungsrecht
BauleitplanungDie Bauleitplanung ist das zentrale Instrument der Gemeinden in Deutschland, um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke zu steuern. Sie erfolgt zweistufig: der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan für Teilbereiche. Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB).BebauungsplanDer Bebauungsplan (B-Plan) ist der verbindliche Bauleitplan einer Gemeinde. Er enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Teilgebiets – etwa Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Flächen und Verkehrsflächen – und bildet die Grundlage für die Zulässigkeit von Bauvorhaben. Er wird als Satzung beschlossen.FlächennutzungsplanDer Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde. Er stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in Grundzügen dar – etwa Wohn-, Gewerbe-, Grün- und Verkehrsflächen – und ist behördenverbindlich, aber nicht unmittelbar rechtsverbindlich gegenüber Bürgern.
Methoden
BürgerhaushaltEin Bürgerhaushalt ist ein Verfahren, bei dem Bürgerinnen und Bürger über die Verwendung eines Teils des öffentlichen Haushalts mitentscheiden. Die Kommune stellt ein festgelegtes Budget bereit, die Öffentlichkeit schlägt Projekte vor und entwickelt sie weiter, und die Bürger stimmen darüber ab, welche Vorhaben finanziert werden.PlanungswerkstattEine Planungswerkstatt (auch Charrette) ist ein intensiver, kollaborativer Workshop, in dem Planer, Fachleute, Stakeholder und Bürger über einen kurzen, konzentrierten Zeitraum gemeinsam einen Entwurf oder Plan erarbeiten. Das Format lebt von schnellen Zyklen aus Skizzieren, Rückmeldung und Überarbeitung, um unterschiedliche Interessen rasch zu einem gemeinsamen Bild zu führen.
