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Planungsrecht

Bebauungsplan

Auch bekannt als: B-Plan, verbindlicher Bauleitplan

Der Bebauungsplan (B-Plan) ist der verbindliche Bauleitplan einer Gemeinde. Er enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Teilgebiets – etwa Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Flächen und Verkehrsflächen – und bildet die Grundlage für die Zulässigkeit von Bauvorhaben. Er wird als Satzung beschlossen.

Was der Bebauungsplan regelt

Festgesetzt werden unter anderem die Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn- oder Gewerbegebiet), das Maß der Nutzung (etwa Grundflächen- und Geschossflächenzahl), die überbaubaren Grundstücksflächen sowie Verkehrs- und Grünflächen. Diese Festsetzungen sind rechtsverbindlich und gelten auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.

Beteiligung beim Bebauungsplan

Wie bei jedem Bauleitplan durchläuft der Bebauungsplan die frühzeitige Beteiligung und die öffentliche Auslegung nach § 3 BauGB. Gerade weil der B-Plan konkrete, ortsbezogene Festsetzungen trifft, eignet sich kartenbasierte Beteiligung gut, um Hinweise direkt an der betroffenen Fläche zu verorten.

FAQ

Bebauungsplan: häufige Fragen

Ein Bebauungsplan ist der verbindliche Bauleitplan einer Gemeinde mit rechtsverbindlichen Festsetzungen für ein Teilgebiet. Er regelt unter anderem Art und Maß der baulichen Nutzung und ist Grundlage für die Zulässigkeit von Bauvorhaben.

Ja. Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und seine Festsetzungen sind rechtsverbindlich – auch gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Der Flächennutzungsplan ist dagegen nur behördenverbindlich.

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