Der Bebauungsplan (B-Plan) ist der verbindliche Bauleitplan einer Gemeinde. Er enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Teilgebiets – etwa Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Flächen und Verkehrsflächen – und bildet die Grundlage für die Zulässigkeit von Bauvorhaben. Er wird als Satzung beschlossen.
Was der Bebauungsplan regelt
Festgesetzt werden unter anderem die Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn- oder Gewerbegebiet), das Maß der Nutzung (etwa Grundflächen- und Geschossflächenzahl), die überbaubaren Grundstücksflächen sowie Verkehrs- und Grünflächen. Diese Festsetzungen sind rechtsverbindlich und gelten auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.
Beteiligung beim Bebauungsplan
Wie bei jedem Bauleitplan durchläuft der Bebauungsplan die frühzeitige Beteiligung und die öffentliche Auslegung nach § 3 BauGB. Gerade weil der B-Plan konkrete, ortsbezogene Festsetzungen trifft, eignet sich kartenbasierte Beteiligung gut, um Hinweise direkt an der betroffenen Fläche zu verorten.
