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Planungsrecht

Bauleitplanung

Auch bekannt als: Bauleitplan

Die Bauleitplanung ist das zentrale Instrument der Gemeinden in Deutschland, um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke zu steuern. Sie erfolgt zweistufig: der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan für Teilbereiche. Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB).

Die zwei Stufen der Bauleitplanung

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in Grundzügen dar und ist behördenverbindlich. Der Bebauungsplan (B-Plan) enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Teilgebiets und ist Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.

Beteiligung in der Bauleitplanung

Das BauGB schreibt zwei förmliche Beteiligungsschritte vor: die frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1) zu Beginn und die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2) des ausgearbeiteten Entwurfs. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB beteiligt. Die eingehenden Stellungnahmen sind in der Abwägung zu berücksichtigen.

FAQ

Bauleitplanung: häufige Fragen

Die Bauleitplanung ist das Instrument der Gemeinden, um die Nutzung von Grundstücken zu steuern – über den vorbereitenden Flächennutzungsplan und den verbindlichen Bebauungsplan. Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch.

Der Flächennutzungsplan stellt die Entwicklung des gesamten Gemeindegebiets in Grundzügen dar und ist behördenverbindlich. Der Bebauungsplan trifft rechtsverbindliche Festsetzungen für ein Teilgebiet und gilt auch gegenüber Bürgern.

Vorgeschrieben sind die frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB).

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