Die Bauleitplanung ist das zentrale Instrument der Gemeinden in Deutschland, um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke zu steuern. Sie erfolgt zweistufig: der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan für Teilbereiche. Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB).
Die zwei Stufen der Bauleitplanung
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in Grundzügen dar und ist behördenverbindlich. Der Bebauungsplan (B-Plan) enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Teilgebiets und ist Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Beteiligung in der Bauleitplanung
Das BauGB schreibt zwei förmliche Beteiligungsschritte vor: die frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1) zu Beginn und die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2) des ausgearbeiteten Entwurfs. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB beteiligt. Die eingehenden Stellungnahmen sind in der Abwägung zu berücksichtigen.
