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Verfahren

Öffentliche Auslegung

Auch bekannt als: Offenlage, § 3 Abs. 2 BauGB

Die öffentliche Auslegung (Offenlage) ist der formelle Beteiligungsschritt nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), bei dem der ausgearbeitete Entwurf eines Bauleitplans mit Begründung für mindestens einen Monat öffentlich einsehbar ist. In dieser Frist kann jede Person Stellungnahmen abgeben, die anschließend in die Abwägung einfließen.

Ablauf der öffentlichen Auslegung

Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht; die Auslegung dauert mindestens einen Monat. Entwurf und Begründung liegen aus und werden in der Regel zusätzlich im Internet veröffentlicht. Innerhalb der Frist eingehende Stellungnahmen muss die Gemeinde prüfen und abwägen.

Stellungnahmen auswerten und beantworten

Die Stellungnahmen werden nach Themen gebündelt und einzeln abgewogen; das Ergebnis fließt in die Abwägungsdokumentation ein. Bei großen Vorhaben gehen schnell hunderte oder tausende Stellungnahmen ein – KI-gestützte Auswertung hilft, sie nach Themen zu clustern, ohne dass die fachliche Bewertung aus der Hand gegeben wird.

FAQ

Öffentliche Auslegung: häufige Fragen

Die öffentliche Auslegung ist der Schritt, in dem der ausgearbeitete Entwurf eines Bauleitplans samt Begründung mindestens einen Monat öffentlich einsehbar ist und jede Person Stellungnahmen abgeben kann.

In der Regel mindestens einen Monat. Ort und Dauer werden vorher ortsüblich bekannt gemacht, und der Entwurf wird üblicherweise zusätzlich im Internet veröffentlicht.

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