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Planungsrecht

Flächennutzungsplan

Auch bekannt als: FNP, vorbereitender Bauleitplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde. Er stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in Grundzügen dar – etwa Wohn-, Gewerbe-, Grün- und Verkehrsflächen – und ist behördenverbindlich, aber nicht unmittelbar rechtsverbindlich gegenüber Bürgern.

Funktion des Flächennutzungsplans

Der FNP bildet den Rahmen für die spätere verbindliche Bauleitplanung: Bebauungspläne sind aus ihm zu entwickeln. Er zeigt die grundsätzliche Flächenverteilung der Gemeinde, ohne parzellenscharfe Festsetzungen zu treffen.

Behördenverbindlich, nicht bürgerverbindlich

Der Flächennutzungsplan bindet die Behörden bei ihren raumbedeutsamen Planungen, entfaltet aber keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber einzelnen Grundstückseigentümern. Diese Wirkung entsteht erst über den Bebauungsplan. Auch der FNP durchläuft die Beteiligung nach § 3 BauGB.

FAQ

Flächennutzungsplan: häufige Fragen

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung des gesamten Gemeindegebiets in Grundzügen darstellt. Er ist behördenverbindlich, aber nicht unmittelbar rechtsverbindlich gegenüber Bürgern.

Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet in Grundzügen und ist nur behördenverbindlich. Der Bebauungsplan trifft parzellenscharfe, rechtsverbindliche Festsetzungen für ein Teilgebiet.

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