Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde. Er stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in Grundzügen dar – etwa Wohn-, Gewerbe-, Grün- und Verkehrsflächen – und ist behördenverbindlich, aber nicht unmittelbar rechtsverbindlich gegenüber Bürgern.
Funktion des Flächennutzungsplans
Der FNP bildet den Rahmen für die spätere verbindliche Bauleitplanung: Bebauungspläne sind aus ihm zu entwickeln. Er zeigt die grundsätzliche Flächenverteilung der Gemeinde, ohne parzellenscharfe Festsetzungen zu treffen.
Behördenverbindlich, nicht bürgerverbindlich
Der Flächennutzungsplan bindet die Behörden bei ihren raumbedeutsamen Planungen, entfaltet aber keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber einzelnen Grundstückseigentümern. Diese Wirkung entsteht erst über den Bebauungsplan. Auch der FNP durchläuft die Beteiligung nach § 3 BauGB.
